EU: Digitalisierungsschub durch gemeinsamen Gesundheitsdatenraum?

Innerhalb der EU sollen bald Patientenakten und Gesundheitsdaten grenzübergreifend digital zugänglich sein. Manche datenschutzrechtlichen Fragen sind ungeklärt.

Artikel verschenken
In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 2 Kommentare lesen
Lesezeit: 15 Min.
Von
  • Holger Bleich
Inhaltsverzeichnis
Mehr zu E-Health

Was denken Sie zum Zustand der Digitalisierung von Gesundheitsdaten? Dauerbaustelle oder doch eher Umbruch oder gar Aufbruch? Hört man sich unter Experten um, kommt ein ziemlich heterogenes Meinungsbild heraus. Längst nicht jeder beschreibt die Lage so negativ wie Karl Lauterbach. Der Bundesgesundheitsminister sieht Deutschland auf diesem Feld "um Jahrzehnte zurück". Dies könne er nicht weiter verantworten, deshalb müsse ein "Neustart" kommen – wieder einmal, jetzt aber wirklich.

Diesen Mitte März 2023 vorgestellten Neustart nennt die Bundesregierung "Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege". Unter anderem sollen bis 2025 mindestens 80 Prozent der Bürger eine elektronische Patientenakte (ePA) haben, so das Ziel. Die rechtlichen Grundlagen schaffen den Plänen zufolge ein "Digitalgesetz" und insbesondere ein "Gesundheitsdatennutzungsgesetz".

Der Aufschlag des Ministers rief ein enormes Echo hervor. In Zeitungskommentaren belächelten einige Journalisten Lauterbachs plötzlichen Elan, Datenschützer kritisierten die vorgesehene Widerspruchslösung, nach der Patienten nur dann keine ePA verpasst bekommen, wenn sie aktiv "nein" sagen.