Digital Services Act: Wie die EU das Internet künftig regulieren wird

Seite 4: Welche Sanktionen drohen bei Verstößen und wer setzt sie durch?

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Aufsichtsbehörden können Strafzahlungen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen. Im Fall anhaltender Verstöße sind periodische Geldbußen in Höhe von bis zu sechs Prozent möglich. Regulierer können auch einstweilige Maßnahmen anordnen und Firmen auf bindende Selbstverpflichtungen einschwören. Sehr große Plattformen sollen über Gebühren an der finanziellen Last ihrer eigenen Aufsicht nach dem Verursacherprinzip mit bis zu 0,05 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzbeteiligt werden.

Die Kommission wird die zentrale Aufsicht über die speziell für sehr große Plattformen geltenden Vorschriften führen, um einen "Durchsetzungsstau" in einzelnen EU-Ländern zu verhindern. Ein Fehler wie bei der DSGVO soll so verhindert werden, wo Irland als Flaschenhals beim Verhängen von Sanktionen gilt.

Der neue Mechanismus soll das Herkunftslandprinzip beibehalten, wonach das Recht des Staates gilt, an dem ein Unternehmen seinen Hauptsitz in der EU hat. Die Landesmedienanstalten hatten zuvor gewarnt, der DSA drohe "ein bürokratisches Monstrum unter staatlicher Kontrolle zu kreieren". Das Prinzip der Staatsferne für die Medienaufsicht werde nicht eingehalten und bereits funktionierenden Kontrollorganen die Arbeit erschwert. Die neue Struktur sehe in zahlreichen Fällen die exekutive Gewalt unmittelbar bei der Kommission. Zudem bleibe unklar, welche grenzüberschreitenden Fälle künftig den umständlichen Weg über nationale Koordinatoren und den Koordinierungsausschuss aller 27 Mitgliedsstaaten gehen müssten.

(bme)